22.2 Wahl eines linearen Steuertarifs

In der unten stehenden Graphk kann man nun die Auswirkungen eines frei einstellbaren Steuertarifs analysieren. Zum Vergleich sind neben dem Wahtarif (blau) der aktuelle Tarif 2016 inklusive des Solidaritätszuschlags (rot) und der inflationsbereinigte Tarif 1965 angegeben. Die Grenzsteuertarife sind mit durchgezogener Linie, die Durchschnittssteuertarife gestrichelt angegeben. In der oberen Graphik sind zvE bis 100.000 Euro angezeigt, in der unteren bis 500.000 Euro.

In der aktuelle Version hat der Steuertarif nur drei Zonen: das steuerfreie Existenzminimum, die lineare Progressionszone und die Proportionalzone. In der Progressionszone herrscht ein steigender Grenzsteuersatz, d.h. jeder zusätzliche Euro wird höher besteuert als der zuvor. In der Proportionalzone gilt ein konstanter Grenzsteuersatz, d.h. jedes weitere Einkommen wird mit genau diesem Steuersatz belegt. Die Bereiche können durch bewegen der Punkte Tstart und Tmax eingestellt werden. Mit Hilfe des Buttons Werte aktualisieren kann man auch exakte Werte vorgeben. Die Schwellwerte können nicht negativ werden und Tmax ist nur effektiv oberhalb von TStart.

Neben dem Vergleich der Durchschnittsbelastung ist unten das Steueraufkommen als Orientierunggröße angegeben. So kann man beurteilen, ob eine Tarifänderung aufkommensneutral ist oder Mehr- bzw. Mindereinnahmen generiert. Möchte man die Wirkung eines neuen Tarifes beurteilen, so bietet sich der Vergleich der Durchschnittssteuertarife an (gestrichelte Kurven). Diese zeigen bei welchen Einkommen die aktuelle Belastung höher oder niedriger ist. Man sieht beispielsweise, dass der 1965er Tarif für niedrige Einkommen eine viel höhere Belastung darstellt als der aktuelle, da die grüne über der roten Kurve liegt.1 Der Abstand der beiden Kurven gibt in Prozent an, um wieviel der alte Tarif (grün) die Steuerzahler mehr belastet als der aktuelle (rot). Bei einem zvE von ca. 30.000 Euro schneiden sich die beiden Kurven und dann liegt die rote oben, d.h. Einkommen ab 30.000 Euro werden aktuell höher belastet als es beim realen Tarif von 1965 der Fall wäre. Ab einem zvE von 140.000 Euro kehrt sich das Verhältnis wieder um, wie man in der unteren Graphik sieht. Die mittleren Einkommen sind also seit 1965 belastet worden, während gerininge und vor allem hohe Einkommen entlastet wurden. Auf dieselbe Weise können nun die Effekte des selbst gewählten Tarifs (blau) im Vergleich zu den anderen analysiert werden.

Es zeigt sich, dass die Freigrenze einen enormen Einfluss auf das Steueraufkommen hat. Erhöht man diese auf 10.000, so reduziert sich das gesamte Steueraufkommen um ca. 10%. Mögliche Aufkommensneutrale Änderungen wären (a) ein Schwellwerttarif, d.h. ab einem zvE von 19.000 Euro ein Steuersatz von 50%, (b) Tstart = 10.000 Euro und 20% und Tmax = 55.000 Euro und 50% und (c) Tstart = 10.000 Euro und 25% und Tmax = 85.000 Euro und 50%. Der große Effekt einer Änderung des Eingangssteuersatzes bzw. der Freigrenze ist vor allem durch die Wirkung auf die Steuersätze der mittleren Einkommen, welche den größten Teil der Steuerzahlungen ausmachen, zurückzuführen. Verschiebt man die obere Grenze so schräg nach oben, dass sich die Steuersätze der mittleren Einkommen nicht ändern, so ist der Effekt sehr schwach. Dies zeigt, dass die Anrechenbarkeit und Abzugsmöglichkeiten von Einkünften faktisch wichtiger sind als der Spitzensteuersatz, obwohl es in der politischen Debatte andersherum scheint.

Eingangssteuersatz Tstart(Y-Wert) %      Steuerfreibetrag Tstart(X-Wert) Euro
Höchststeuersatz Tmax(Y-Wert) %      Beginn der oberen Tarifzone Tmax(X-Wert) Euro     

1Dies liegt an den durch das BVerfG erzwungenen höheren Grenzen für das steuerfreie Existenzminimum.


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Prof. Dr. Christian Bauer, Lehrstuhl für monetäre Ökonomik, Universität Trier, D-54296 Trier, E-mail: bauer@uni-trier.de