6.2.1 Festlegung eines Höchstpreises

Auf einem normalen Gütermarkt ergibt sich ein Gleichgewicht, bei dem sich Angebot und Nachfrage treffen, sodass zum Gleichgewichtspreis die nachgefragte Menge auch angeboten wird. Es kann jedoch passieren, dass der Staat sich gezwungen sieht, in diesen Mechanismus der Preisbildung aus sozial- oder wirtschaftspolitischen Gründen einzugreifen. Als Instrument können dem Staat hierzu Höchst- und Mindestpreise dienen. Welches der beiden Instrumente gewählt wird, hängt davon ab, ob der Staat die Anbieter oder die Nachfrager besserstellen möchte. Durch einen solchen Markteingriff versucht der Staat zu verhindern, dass sich das Marktgleichgewicht von Angebot und Nachfrage einstellt.
Zunächst soll die Besserstellung oder der Schutz der Nachfrager, also die Einführung eines Höchstpreises, betrachtet werden.
Zur Vermeidung eines zu hohen Preises, z.B. bei Mieten oder Grundnahrungsmitteln, kann der Staat einen Höchstpreis festsetzen, der unter dem Gleichgewichtspreis liegt. Die Nachfrager müssen dadurch einen geringeren Preis für das nachgefragte Gut zahlen.
Obige Abbildung zeigt den Effekt eines Höchstpreises. Der betrachtete Markt befindet sich bei Gleichgewichtspreis und Gleichgewichtsmenge im Gleichgewicht. Der Höchstpreis führt zu einem Güterangebotsmenge von angeboteneMenge und zu einer Güternachfrage von nachgefragteMenge. Da nun mehr nachgefragt als angeboten wird, entsteht ein Nachfrageüberschuss in Höhe der Differenz von nachgefragteMenge und angeboteneMenge.
Ein Höchstpreis führt folglich zu einer Verringerung der Produktion und zu einer Erhöhung der nachgefragten Menge. Ein Übersteigen des Gleichgewichtspreises wird durch die Höchstpreisvorschriften verhindert.
Die Höhe des Höchstpreises kann beliebig weit unterhalb des Gleichgewichtspreises liegen. Je weiter der Höchstpreis von diesem entfernt ist, desto größer wird der Nachfrageüberschuss. In der Realität sucht sich die unbefriedigte Nachfrage ein Ventil. Typischerweise entstehen Schwarz- oder Tauschmärkte, es werden Nebenleistungen verlangt, oder das entsprechende Gut ist nur über Beziehungen zu bekommen.
Die Konsumentenrente, der im Markt verbleibenden Konsumenten, steigt auf Kosten der verbleibenden Produzenten und der aus dem Markt ausscheidenden Konsumenten und Produzenten.


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