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Auf einem normalen Gütermarkt ergibt sich ein Gleichgewicht, bei dem sich
Angebot und Nachfrage treffen, sodass zum Gleichgewichtspreis die nachgefragte
Menge auch angeboten wird. Es kann jedoch passieren, dass der Staat sich
gezwungen sieht, in diesen Mechanismus der Preisbildung aus sozial- oder
wirtschaftspolitischen Gründen einzugreifen. Als Instrument können dem Staat
hierzu Höchst- und Mindestpreise dienen. Welches der beiden Instrumente
gewählt wird, hängt davon ab, ob der Staat die Anbieter oder die Nachfrager
besserstellen möchte. Durch einen solchen Markteingriff versucht der Staat zu
verhindern, dass sich das Marktgleichgewicht von Angebot und Nachfrage
einstellt.
Zunächst soll die Besserstellung oder der Schutz der Nachfrager, also die
Einführung eines Höchstpreises, betrachtet werden.
Zur Vermeidung eines zu hohen Preises, z.B. bei Mieten oder Grundnahrungsmitteln,
kann der Staat einen Höchstpreis festsetzen, der unter dem Gleichgewichtspreis
liegt. Die Nachfrager müssen dadurch einen geringeren Preis für das
nachgefragte Gut zahlen.
Obige Abbildung zeigt den Effekt eines Höchstpreises. Der betrachtete Markt befindet
sich bei
und
im Gleichgewicht. Der Höchstpreis führt zu einem Güterangebotsmenge von
und zu einer
Güternachfrage von .
Da nun mehr nachgefragt als angeboten wird, entsteht ein Nachfrageüberschuss in Höhe der
Differenz von
und .
Ein Höchstpreis führt folglich zu einer Verringerung der Produktion
und zu einer Erhöhung der nachgefragten Menge. Ein Übersteigen des
Gleichgewichtspreises wird durch die Höchstpreisvorschriften verhindert.
Die Höhe des Höchstpreises kann beliebig weit unterhalb des Gleichgewichtspreises
liegen. Je weiter der Höchstpreis von diesem entfernt ist, desto größer wird der
Nachfrageüberschuss. In der Realität sucht sich die unbefriedigte Nachfrage ein
Ventil. Typischerweise entstehen Schwarz- oder Tauschmärkte, es werden
Nebenleistungen verlangt, oder das entsprechende Gut ist nur über Beziehungen
zu bekommen.
Die Konsumentenrente, der im Markt verbleibenden Konsumenten, steigt auf
Kosten der verbleibenden Produzenten und der aus dem Markt ausscheidenden
Konsumenten und Produzenten.
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