[Weiter] [Zurück] [Zurück (Ende)] [Ende] [Hoch]
Anders als bei der Festsetzung eines Höchstpreises kann es ein Ziel bei der
Festsetzung eines Mindestpreises sein, die Anbieter besserzustellen und
die Produktion anzukurbeln. Folglich muss der Mindestpreis über dem
Gleichgewichtspreis liegen (siehe obige Abbildung). Wird der Absatz des
Gutes, beispielsweise über staatliche Aufkäufe, garantiert, so führt
dieser Preis zu einem gesicherten Einkommen einer Branche führen.
Andererseits kann ein Mindestpreis auch zur Verminderung des Konsums eines
bestimmten Gutes eingesetzt werden, da ein Anstieg des Preises die Nachfrage
reduziert.
In der obigen Abbildung wird deutlich, dass bei der Festsetzung
eines Mindestpreises durch ein höheres Angebot bei einer geringeren
Nachfragemenge ein Angebotsüberhang entsteht: die Differenz zwischen
und
.
Für den Staat bedeutet dieser selbst festgesetzte Mindestpreis im Falle einer
Abnahmegarantie höhere Kosten, da er womöglich die zu viel produzierte
Menge selber abkaufen und lagern muss (beispielsweise die inzwischen
abgeschafften Preisgarantien für Agrargüter in den Neunziger Jahren
innerhalb der Europäischen Union). Geht es dem Staat aber vielmehr um die
Verringerung der Nachfrage, so wäre eine Steuer der wohl effizientere
Weg.
Die Umsetzung des Mindestpreises ohne staatliche Abnahmegarantie ist
schwierig, da der Angebotsüberhang die Produzenten zu (versteckten)
Rabattaktionen verleitet. Anstelle des verbotenen niedrigeren Preises
können beispielsweise andere Güter oder Servicegutscheine angeboten
werden.
Ohne staatlichen Abnahmegarantien steigt die Produzentenrente, der im Markt
verbleibenden Produzenten, auf Kosten der verbleibenden Konsumenten und der
aus dem Markt ausscheidenden Konsumenten und Produzenten. Werden
staatliche Abnahmegarantien gegeben, so kommen neue Produzenten zum Markt
hinzu. Die Produzentenrente steigt auf Kosten der Konsumenten und des
Staates, der die aufgekaufte Menge nur mit Verlust weiterveräußern
kann.
[Weiter] [Zurück] [Zurück (Ende)] [Anfang] [Hoch]